
Mindestens an zwei Seiten, möglichst aber an allen vier Seiten ist eine Palettenfahne anzubringen. Die Angaben auf Lieferschein und Palettenfahnen müssen übereinstimmen.
Die Palettenverpackung muss Verschieben oder Verrutschen des Inhalts ausschließen.
Sie muss so beschaffen sein, dass keine Feuchtigkeit von außen eindringen kann.